Beschluss-Nr.: (Vorlagen-Nr. 2012/0019)

Details

Datum de Sitzung: 09.10.2012

Gegenstand der Beschlussvorlage

Beratung und Beschluss zum Flurbereinigungsverfahren Hauteroda (AZ.: 1-2-0565) Plan nach § 41 FlurbG

 Beschlussantrag

  1. Die Gemeinde Hauteroda stimmt der Zuteilung der im Rahmen der Flurbereinigung Hauteroda ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (Feldwege einschließlich der Wegeseitengräben, der wasserwirtschaftlichen Anlagen, der Bauwerke sowie der landschaftsgestaltenden Anlagen), wie sie im Plan nach § 41 FlurbG von Hauteroda aufgeführt sind, im Flurbereinigungsplan in ihr Eigentum zu.
  2. Die Gemeinde übernimmt die Unterhaltung an dem im Flurbereinigungsverfahren Hauteroda aus- und neu zu bauenden Feldwegen einschließlich der Wegeseitengräben, der wasserwirtschaftlichen Anlagen, der Bauwerke und sonstigen Anlagen sowie der landschaftgestaltenden Anlagen entsprechend den geplanten Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes, soweit diese nicht bereits Kraft Gesetz in der Baulast der Gemeinde stehen oder auf sie übergehen.
  3. Die Übergabe der Feldwege einschließlich der Wegeseitengräben, der wasserwirtschaftlichen Anlagen, der Bauwerke und sonstigen Anlagen sowie der landschaftgestaltenden Anlagen in die Unterhaltung der Gemeinde erfolgt jeweils nach deren Fertigstellung durch die Teilnehmergemeinschaft in einem gesonderten Termin.

Beratungsergebnis

Sollstimmen 9
Ist-Stimmen 6
angenommen lt. Antrag 5
angenommen mit Änderung 0
Antrag abgelehnt 0
Stimmenthaltungen 1